Tollwut

Die Tollwut ist für Menschen gleichermaßen wie für alle Säugetiere lebensgefährlich. Sie wird ausschließlich durch den Biss infizierter Tiere übertragen. Das Virus greift das zentrale Nervensystem an und ruft Aggressivität, Wesensveränderungen und Lähmungserscheinungen hervor, gefolgt von fortschreitender Ruhelosigkeit, Gleichgewichtsstörungen Krämpfen und Lähmungen und schließlich dem Tod. Der Unterschied zwischen der Tollwut und den anderen erwähnten Virusinfektionen besteht darin, dass das Virus auch für den Menschen absolut tödlich ist. Aufgrund dieser enormen Gefahr unterliegt die Tollwut der Anzeigepflicht und somit staatlicher Kontrolle. Behandlungsversuche sind bei tollwutkranken und tollwutverdächtigen Tieren verboten. Ein derartiger Verdacht besteht bereits dann, wenn ein Kontakt mit einem tollwutkranken oder – verdächtigen Tier vermutet werden kann. In einem solchen Fall kann die Tötung eines Tieres, dass mit einem tollwutinfizierten oder – verdächtigen Tier Kontakt hatte, angeordnet werden- es sei denn, es verfügt über einen gültigen Tollwutschutz.

← Zurück zur vorherigen Seite